Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen Vectis Automation (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“ oder „KMU“). Mit der Beauftragung gelten diese AGB als verbindlich akzeptiert.

2. Leistungsumfang

Der Anbieter erstellt digitale Vertriebs-Pipelines, Funnels, Anfrage-Systeme und übernimmt je nach Paket die Einrichtung von Social-Media-Infrastrukturen und Werbekampagnen. Die genauen Spezifikationen ergeben sich aus dem gewählten Paket (KMU-Basis-Setup, Schlüsselfertige Kunden-Maschine, Ultimatives Business Boost Paket).

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Einmalzahlungen (Setup-Gebühren) vor Beginn der Arbeiten fällig. Monatliche Betreuungsgebühren werden jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Das reine Werbebudget (z.B. für Meta Ads) ist nicht im Preis inbegriffen und wird direkt vom Kunden an die Werbeplattform gezahlt.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Erstellung des Systems notwendigen Daten, Logos, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

5. Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erstellung und Einrichtung der technischen Infrastruktur. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. eine exakte Anzahl an Neukunden) kann nicht garantiert werden, da dieser von externen Marktfaktoren und dem Angebot des Kunden abhängt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.

6. Widerrufsrecht / Kündigung

Da es sich um reine B2B-Dienstleistungen (Business-to-Business) handelt, existiert kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss. Laufende Betreuungsmandate verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.